am 03-03-2017 19:52
am 03-03-2017 19:52
Hallo,
nachdem ich inzwischen die dritte Surge in noch nicht mal zwei Jahren habe, frage ich mich, wie die Garantiezeit läuft. Beginnt die bei einer Ersatzsurge wieder neu zu laufen? Da der Verschleiß so hoch ist, ist ja auch bei der neuen Uhr irgendwas zu erwarten?!
Grüsse
am 03-06-2017 20:54
am 03-06-2017 20:54
Hallo,
weiß das keiner hier?
am 03-11-2017 19:55
am 03-11-2017 19:55
Hallo Admins, ist hier keiner mehr zuständig?
am 03-30-2017 19:36
am 03-30-2017 19:36
Immer noch keiner? Schubs den Thread nach oben....
am 04-15-2017 21:31
am 04-15-2017 21:31
Hallo,
ich hatte auch eine Reklamation innerhalb der Garantie. Wurde schnell und unbürokratisch von Fitbit geregelt. Jetzt habe ich das Ersatzgerät erhalten und möchte auch gerne mal wissen, wie das mit der Garantie ist. Beginnt die neu, da ich ja ein neues Gerät erhalten habe?. Mein altes hatte ich ein 3/4 Jahr.
am 04-16-2017 10:53
am 04-16-2017 10:53
Normal startet die Garantie wieder neu.
Bei meiner Surge ist das Armband nun auch stark am verschleißen. Bin aber aus der Garantiezeit. Kann ich das Teil dann wegwerfen?
am 04-17-2017 21:20
am 04-17-2017 21:20
Hier ein auszug vom Scheweizer Gesetzbuch das Besagt dass man 2 Jahre Garantie hat und noch Punkt 2 das für dich vielleicht auch Interessant sein dürfte
Gibt es nach einem Austausch während der Garantiefrist wieder zwei Jahre Garantie?
Ja. Wenn ein defektes Gerät ersetzt wird, anerkennt der Verkäufer den Mangel. Dadurch wird die Verjährungsfrist unterbrochen und beginnt von neuem zu laufen. Das gleiche gilt, wenn das Gerät repariert worden ist.
Wann und wie oft muss man eine Reparatur akzeptieren?
Die gesetzlichen Mängelrechte sind nicht zwingend, dürfen also vertraglich eingeschränkt oder abgeändert werden. Viele Anbieter machen von dieser Möglichkeit in ihren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Gebrauch.
Fast immer sind in Allgemeinen Geschäftsbestimmungen Minderung und Wandlung ausgeschlossen. Stattdessen gibt es eine kostenlose Reparatur. Damit solche Bestimmungen gelten, muss der Verkäufer seinen Kunden vor dem Kauf darauf hinweisen. Allerdings muss kein Kunde unzählige Reparaturversuche akzeptieren. Schlägt eine Reparatur mehr als zweimal fehl, kann er Ersatz beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten.
Gruss Pascal